Reiserecht bei Kofferverlust

Praktische Reisetipps


Wie die Rechte für Fluggäste aussehen, dessen Koffer verloren gegangen ist, kann je nach Fluggesellschaft variieren. In einem Artikel von Spiegel Online erklärt Carola Scheffler vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, wie man sich aber in jedem Fall zu verhalten hat und welche Schadensersatzansprüche einem zustehen.

Zunächst einmal ist es wichtig, den Kofferverlust noch direkt am Flughafen zu melden. Wichtig ist hierzu der Aufkleber auf der Bordkarte mit der Gepäckregistrierungsnummer. So kann direkt am Lost-and-Found-Schalter eine erste Nachforschung durchgeführt werden. Ist diese erfolglos, wird eine Verlustmeldung mit Angaben zum Gepäckstück sowie den Personen- und Flugdaten erstellt. Der betroffene Fluggast bekommt daraufhin eine Referenznummer, die er für den weiteren Verlauf jederzeit zur Hand haben sollte. Zudem muss er die Fluggesellschaft unverzüglich innerhalb von sieben Tagen über den Verlust informieren, um seinen Anspruch auf Schadensersatz nicht zu verlieren.

Nach der formellen Verlustmeldung sollte der Betroffene sich bei der Airline informieren, wie sie ihn in der Zwischenzeit unterstützen. Einheitliche Regelungen gibt es nicht, so kommt es vor, dass manche Fluggesellschaften ein Notfallpaket mit Unterwäsche und Toilettenartikeln zur Verfügung stellen und andere erst einmal garnichts geben. Ähnlich sieht es auch mit dem Maße der Erstattung aus: Manche Airlines übernehmen beispielsweise die kompletten Drogerieartikel und 50 Prozent der gekauften Textilen, andere zahlen beispielsweise bis zum fünften Wartetag eine Pauschale von 50 Euro täglich. Auch die Frage ob im Vorschuss oder erst nachträglich bezahlt wird, unterscheidet sich je nach Unternehmen.

In jedem Fall sollten die Betroffenen alle Kassenbelege sorgfältig aufbewahren. Ohne einen Nachweis über die Ausgaben wird eine Erstattung schwierig. Auch sollte man sich rechtzeitig informieren, bis wann die Belege eingereicht werden müssen. Viele Fluggesellschaften haben eine Frist von drei Wochen nach Reiseende.

In 95 Prozent der Fälle tauchen die Koffer wieder auf. Falls dies einmal nicht der Fall sein sollte, muss der Reisegast einen Fragebogen ausfüllen, in dem er den Inhalt und Wert seines Gepäckstücks genau beschildert. Der ausgefüllte Fragebogen ist mit der Bitte um Schadenersatz bei der Fluggesellschaft einzureichen und wird von der Airline genauestens überprüft. Der Höchstbetrag einer Erstattung liegt bei etwa 1200 Euro. Bei teuren Wertstücken im Gepäck, empfiehlt es sich im Voraus eine Versicherung abzuschließen

Quelle: Spiegel Online
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