Reiseveranstalter haften nicht bei Überfall

Praktische Reisetipps

Wer bei einer Reise in ein potentiell gefährliches Land am Hotelstrand überfallen und ausgeraubt wird, muss die Kosten selber tragen, die Versicherung zahlt in diesem Fall nicht. Reisende müssen sich vor Reisebuchung über die Gefahren informieren und sich ihrer bewusst sein. Reiseveranstalter sind nicht dafür verantwortlich Strände, die außerhalb der potentiellen Gefahrenzonen liegen, gesondert zu überwachen.

Dieses Urteil fällte das Frankfurter Landgericht, nachdem ein Ehepaar wegen eines Überfalls am Hotelstrand in der Dominikanischen Republik, geklagt hatte. Dabei ist der Ehemann gefährlich verletzt worden. Die Richter argumentierten damit, dass die Dominikanische Republik für gewaltsame Überfälle auf Touristen bekannt ist.

Besonders in den letzten Monaten ist es in dem karibischen Staat zu vermehrten Angriffen auf Touristen gekommen. Die Vorfälle wurden besonders häufig in Santo Domingo und auf dem Weg vom und zum Flughafen gemeldet. Das Auswärtige Amt rät Reisenden daher Wertgegenstände, Dokumente (Flugticket, Reisepass, Führerschein, Adressenlisten etc.) und größere Mengen von Bargeld im Hotel zu deponieren und besonders achtsam zu sein. Da sich die Kriminalität im Land besonders gegen Ausländer richtet, wird ebenfalls dringend davon abgeraten touristische Zentren zu verlassen und eigenständige Touren in abgelegene Gegenden zu machen, vielmehr sollten für solche Ausflüge ansässige, renommierte Unternehmen engagiert und unbedingt ein Versicherungsschutz durchgeführt werden.

Quelle: DMM Reisen
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