Rücktrittsrechte

Praktische Reisetipps

Flugverspätungen und Überbuchungen
Ob für einen Linienflug oder nicht, "der Transporteur ist für den Schaden verantwortlich, der sich aus einem verspäteten Flugtransport der Reisenden, des Gepäcks oder der Waren ergibt" (Art. 19 des Warschauer Abkommens). Zusätzlich hat der Passagier nach der neuen, am 17. Februar 2005 in Kraft gesetzten europäischen Gesetzgebung bei einer Transportverweigerung (aufgrund von Überbuchung) das Recht:

  • Entweder die Auszahlung des Tickets, was einer Stornierung der Reise gleichkommt, zu verlangen oder schnellstmöglich auf einen anderen Flug mit dem gleichen Endziel umgebucht zu werden, mit der Möglichkeit eines zusätzlichen Schadensanspruches vor Gericht für erlittenen finanziellen und/oder moralischen Schaden.
  • Er kann auch umgehend eine finanzielle Entschädigung entsprechend des Zielortes seines Fluges erhalten. Diese beziffert sich auf ca. 250 € für eine Reisestrecke von weniger als 1 500 km, ca. 400 € für eine Reisestrecke zwischen 1 500 und 3 500 km und ca. 600 € für eine Reisestrecke von mehr als 3 500 km.

Schließlich muss der Transporteur Unterkunft und Verpflegung der Reisenden bis zu einem späteren Flug bereitstellen.

Was Verspätungen betrifft, ist nach dem neuen Gesetz eine Entschädigung vorgesehen bei Verspätungen von mehr als 5 Stunden. Sie beinhaltet die Rückerstattung des Tickets, die Umbuchung des Reisenden zum selben Ort oder die Ausstellung eines neuen Tickets. Zusätzlich muss die Gesellschaft ab einer Verspätung von zwei Stunden die Kosten für Verpflegung und, wenn notwendig, Unterkunft der Passagiere aufbringen.

Kompletter Text über die Rechte von Passagieren

Bei Streitigkeiten kann der Antragsteller nach seiner Wahl den Gerichtsort am Sitz des Transporteurs, am Sitz der Reiseagentur, die das Ticket ausgestellt hat, oder am Zielort der Reise auswählen.

Schlechte Dienstleistungen von Reiseveranstaltern
Die Agentur ist verantwortlich für eine gute Durchführung der im Vertrag vereinbarten Leistungen (Transport, Hotel, Mietwagen). Wenn während Ihres Urlaubs gewisse Leistungen nicht erbracht werden, muss die Agentur Ihnen einen Erstattungsvorschlag machen (wie z. B. einen Segeltrip statt einem Tauchgang). Sie muss also die anfallenden zusätzlichen Kosten übernehmen oder Ihnen die Kosten für nicht erbrachte Leistungen zurückerstatten, wenn die Ersatzleistungen billiger sind. Falls Sie den Ersatzvorschlag ablehnen, muss Ihnen die Agentur ohne Preiszuschlag ein Transportmittel bereitstellen, um Ihre Rückkehr zum Abfahrtsort zu gewährleisten, es sei denn, eine andere einvernehmliche Lösung wird gefunden. Im Falle, dass sich Leistungen als schlecht erweisen (Umbauarbeiten im Hotel, der "schöne Strand" ist in Wirklichkeit ein "Salzbecken"), sammeln Sie möglichst viele Beweise (Fotos, Zeugenaussagen, datierte Dokumente, Broschüren usw.), um dies belegen zu können. Versuchen Sie zunächst eine einvernehmliche Lösung über den lokalen Vertreter der Agentur zu finden. Wenn keine Einigung vor Ort gefunden werden kann, kontaktieren Sie eine Verbrauchervereinigung.

Anzahlungen für Hotels
Anzahlungen führen zu einer bestätigten Reservierung (25 % des voraussichtlichen Gesamtpreises). Prinzipiell verlieren Sie Ihre Anzahlungen, wenn Sie den Aufenthalt annullieren. Einige Hoteliers erstatten einen Teil oder den Gesamtbetrag je nach Stornierungsgrund (Krankheit, Todesfall eines Angehörigen) oder wenn sie das Zimmer an einen anderen Gast weitervermieten können, zurück, sie sind jedoch keineswegs dazu verpflichtet. Wenn es der Hotelier ist, der von der Reservierung zurücktritt, da das reservierte Zimmer nicht verfügbar ist und auch keine andere zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann, muss er Ihnen das Doppelte des Anzahlungsbetrages zurückerstatten.

Saison-Unterkünfte
Zeigen Sie sofort nach Ihrer Ankunft alle Unstimmigkeiten dem Vermieter (Einzelperson oder Gesellschaft) an, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben, um eine einvernehmliche Lösung finden zu können. Falls Sie nicht korrekte Angaben erhalten haben (weit vom Meer, 1 Zimmer statt 2, kein Kühlschrank) oder es versäumt worden ist, Nachteile aufzuzeigen (Nähe zum Flughafen, gefährliche Elektroanlage), wenden Sie sich an die gewerkschaftliche Vereinigung und lassen Sie ein Protokoll durch einen Gerichtsvollzieher erstellen sowie wenden Sie sich damit an den Staatsanwalt beim zuständigen Gericht. Wenn dies nicht möglich ist, sammeln Sie Beweise (Fotos, Zeugenaussagen), verweigern Sie die Zahlung der Miete und benutzen Sie die Anlage nicht.

Nützliche Adressen

  • Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, kostenlose Zustellung von Broschüren: c/o Euro-Info-Verbraucher e. V., Rehfusplatz 11, 77694 Kehl. Tel.: 07851 / 99148-0. Internet: http://www.eu-verbraucher.de/de/.
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