Schneechaos in Germany

Praktische Reisetipps

Im Winter ist in Deutschland immer mit Chaos im Flugverkehr zu rechnen. Passagiere nehmen dieses inzwischen, zwar mit Murren und Beschwerden hin, wissen jedoch oftmals nicht, was ihre Rechte sind. Denn wenn ein Flug ausfällt, weil die Airline nicht genügend Entgleisungsmittel vorrätig hat, steht den Passagieren eine Ausgleichszahlung zu. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass die Fluggesellschaft dafür Sorge zu tragen hat, Entgleisungsmittel in ausreichender Menge für den Wintereinbruch bereit stehen zu haben. Ein Kläger hatte auf seine Entschädigung plädiert, als sein Flug von Berlin nach Rom ausfiel, weil die Airline nicht ausreichend Entgleisungsmittel aufbringen konnte. Der Kläger berief sich auf die Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastverordnung. Wichtig hierbei ist, dass eine Vereisung kein Grund für eine Verweigerung der Zahlung wegen höherer Gewalt ist. Dies ist nur der Fall, wenn der gesamte Flughafen gesperrt werden musste. Das Gericht erklärte, dass für die betrieblichen Mittel die Airline Sorge zu tragen hat und dem Kläger somit eine Ausgleichszahlung zustehe. Die Sätze reichen von 250 bis 600 Euro, je nach Flugdistanz. Doch Achtung! Kann die Fluggesellschaft nachweisen, dass sie alle möglichen Maßnahmen ergriffen hat um dem Winter-Einbruch entgegen zu wirken und somit auch genügend Enteisungsmittel für den Normalfall vorrätig war, ist dies wieder ein Fall von ?höherer Gewalt? und der Passagier kann nur auf eine Kulanz-Entschädigung hoffen. Was muss die Fluggesellschaft sonst noch tun, wenn eine Maschine wegen Wintereinbruch nicht starten kann? Passagiere müssen generell bei jeder Verspätung betreut werden. Nach zwei Stunden sollte Ihnen Essen und Getränke zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren müssen Sie über Ihre Rechte und Maßnahmen informiert werden. Wenn sich der Flug mehr als einen Tag verschiebt, muss die Airline auch für eine Unterbringung und die Fahrt dorthin aufkommen. Eine andere Möglichkeit wäre, die Passagiere von einem anderen Flughafen fliegen zu lassen, wobei die Fahrt dorthin ebenfalls von der Fluggesellschaft zu organisieren ist. Verlieren Sie bei dem nächsten Winter-Chaos nicht den Kopf und berufen Sie sich auf Ihre Rechte. Sie sind einen Vertrag mit der Airline eingegangen, der im entsprechenden Maße auch erfüllt werden muss.
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