Skiurlaub: Rechte und Pflichten auf der Piste

Praktische Reisetipps


Jedes Jahr begeben sich zahlreiche Wintersportler auf die Skipisten um unbeschwerte Tage jenseits des Alltags zu verbringen. Bei den rasanten Abfahrten kommt es jedoch häufig zu Unfällen, deshalb ist es wichtig zu wissen, wer für was haftet und auf was beim Ski-Urlaub besonders geachtet werden.

Auf der Piste ist es vor allem wichtig andere nicht zu gefährden und Rücksicht zu nehmen. Dies ist der oberste Grundsatz des internationalen Skiverbands FSI (Fédération Internationale de Ski), der Regeln für Ski- und Snowboardfahrer aufgestellt (FIS-Regeln) hat. Diese gelten auf allen Skipisten weltweit und sind mit der Straßenverkehrsordnung vergleichbar. Darunter fallen wichtige Verhaltensweisen, wie das Skifahrer die von hinten angefahren kommen, die Fahrspur so wählen müssen, dass die vorausfahrende Person nicht gefährdet wird, Auf- und Absteigen nur am Rand erlaubt ist, es vermieden werden sollte an unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt Halt zu machen oder das nur mit genügend Abstand überholt werden darf. Zudem ist jeder Ski- und Snowboardfahrer zur Hilfeleistung verpflichtet. Sollte es zu einem Unfall auf der Piste kommen, haftet derjenige, der sich nicht an die FIS-Regeln gehalten hat, andere mit seinem Verhalten gefährdet hat und somit den Unfall verursacht hat.

Wintersportler müssen sich außerdem vor Reiseantritt über die Regelung zum Tragen eines Helmes informieren. In deutschen Skigebieten besteht keine Helmpflicht. In Italien, Kroatien, Slowenien und Österreich besteht für Kinder die Pflicht einen Helm zu tragen. In Italien kann ein Nichteinhalten der Reglung zu Entzug des Skipasses und einem Bußgeld von 200 Euro führen. In Frankreich und der Schweiz besteht zwar keine Helm-Verpflichtung, dennoch gibt es dort erfolgreiche Kampagnen zur Förderung der Tragequote. Sollte man sich beim Skifahren verletzten und keinen Helm getragen haben, dann besteht das Risiko, dass das Gericht ein Mitverschulden feststellt, sobald die Verletzung mit Helm weniger schwer ausgefallen wäre.

Wichtig ist es auch weitere Haftungsfälle zu klären. So haftet de Verleiher, wenn die Skier falsch eingestellt waren und der Unfall ursächlich auf den Fehler am Ski zurückgeführt werden kann. Sollte eine Verletzung durch eine vereiste Piste entstehen, kann der Betreiber der Piste nicht zur Verantwortung gezogen werden, denn damit muss der Wintersportler rechnen. Sollte sich ein Sturz in Begleitung eines Skifahrers ereignen, kann dieser ebenfalls nicht belangt werden, da dies zum allgemeinen Lebensrisiko zählt.

In Versicherungsfragen empfiehlt sich unbedingt eine private Haftpflichtversicherung. Damit ist man abgesichert, wenn man einen anderen Skifahrer in einen Unfall verwickelt. Außerdem ist es sinnvoll eine private Unfallversicherung abzuschließen. Bei einem Skiurlaub im Ausland ist außerdem eine Auslandskrankenversicherung notwendig, die einen möglichen Krankenrücktransport nach Deutschland übernimmt.
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