So kriegen Sie Ihre Souvenirs durch den Zoll

Praktische Reisetipps


Die Lewis-Jeans aus den Vereinigten Staaten, die Flasche Ouzo aus Griechenland und eimerweise türkischen Honig aus dem letzten Antalya-Urlaub. Keine Familienreise ohne die entsprechenden Souvenirs für die Daheimgebliebenen. Doch wie viele Liter Wodka dürfen über die einstige polnisch-deutsche Grenze fließen, ohne dass der Zoll eingreift? Wie groß darf die Yucca-Palme aus Mexiko maximal sein, damit nicht gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstoßen wird. Finden Sie hier die wichtigsten Infos über Ausfuhrbestimmungen von beliebten Mitbringseln.

Zollbestimmungen innerhalb der EU

Innerhalb Europas lässt es sich entspannt reisen. Waren, für den privaten Gebrauch können komplett abgabenfrei transportiert werden. Die Definition von ?persönlicher Verwendung? lautet dabei wie folgt:

Tabakwaren

• Zigaretten: 800 Stück

• Zigarillos: 400 Stück

• Zigarren: 200 Stück

• Rauchtabak: 1 Kilogramm

Hier ist lediglich zu beachten, dass das Alter von 18 Jahren überschritten sein muss.

Kaffeehaltige Waren

• 10 Kilogramm

Alkoholhaltige Getränke

• Spirituosen: 10 Liter

• Südwein (wie beispielsweise Sherry): 20 Liter

• Schaumwein: 60 Liter

• Bier: 110 Liter

Achtung! Die französischen Überseedepartments, die britischen Kanalinseln sowie die Kanaren sind Sondergebiete der Europäischen Union und gehören nicht deren Zoll- und Steuergebiet.

Zollbestimmungen außerhalb der EU (= Vorschriften für Einreise aus Drittländern)

Tabakwaren

• Zigaretten: 200 Stück oder

• Zigarillos: 100 Stück oder

• Zigarren: 50 Stück oder

• Rauchtabak: 250 Gramm

Alkoholhaltige Getränke

• Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent: 1 Liter oder bei höchstens 22 Volumenprozent: 2 Liter

• Nicht schäumende Weine: 4 Liter

• Bier: 16 Liter

Sonstiges

• Bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro sind sämtliche Waren abgabefrei, für Flug- und Seereisende bis zu 430 Euro. Jugendliche, von unter 15 Jahren dürfen Waren im Wert von bis zu 175 Euro zollfrei einführen.

• Genehmigungspflichtige und Ausfuhrverboten unterliegende Waren, wie artgeschützte Tiere und Pflanzen oder Antiquitäten, müssen angemeldet werden. Das Bundesamt für Naturschutz gibt gerne Auskunft über bedrohte Arten in Ihrem Urlaubsland.

Vereinigte Staaten von Amerika

• Bei der Rückreise von den USA nach Deutschland müssen die Zollvorschriften der EU für Einreise aus Drittländern beachtet werden.

Türkei

• Altertümer dürfen generell nicht ausgeführt werden.

• Wer einen neuen Teppich erworben hat, muss eine Quittung vorlegen können.

• Fossilien und Mineralien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und Forschung ausgeführt werden.

• Wenn Urlauber gefälschte Markenartikel für den privaten Gebrauch mit nach Deutschland bringen, schreitet der Zoll nicht ein, so lange die Ware innerhalb der Reisefreigrenze liegt. Der wirtschaftliche Schaden, den die gefälschten Artikel jedoch verursachen, sollte jedoch jedem bewusst sein.

Ägypten

• Für sämtliche Kunstgegenstände, die älter als 100 Jahre sind, herrscht strengstes Ausfuhrverbot.

• Artgeschützte Tiere und Pflanzen, wie beispielsweise Kakteen, werden sofort am Zoll konfisziert.

Thailand

• Gewisse Antiquitäten können Urlauber nur mit Genehmigung des Finde Arts Department als Souvenir ausführen. Hierunter fallen zum Beispiel Buddhabilder und ?figuren.

• Die Einfuhr von bestimmten Lederprodukten (wie Schlange, Krokodil oder Elefant) und Elfenbein nach Deutschland unterliegt dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Wer plant, ein Produkt zu erwerben, sollte sich bereits vor der Reise beim Auswärtigen Amt über die genauen Bedingungen erkundigen.

China

• Antiquitäten aus dem Reich der Mitte unterliegen strengen Ausfuhrbestimmungen. Münzen, beispielsweise, aus der Zeit vor 1949 dürfen auf gar keinen Fall ausgeführt werden.

• Generell gilt: eine Ausfuhr ist dann unproblematisch, sobald die Ware mit dem roten Siegel des chinesischen Kulturamtes versehen ist.

Schweiz

• Da keine Ausfuhrzölle anfallen, müssen bei der Ausfuhr von privaten Waren aus der Schweiz grundsätzlich keine besonderen Zollvorschriften beachtet werden. Kulturgüter müssen jedoch bei einer Zollstelle angemeldet werden.

Norwegen

• Reisende dürfen ohne Sondergenehmigung keine Antiquitäten oder alten Gegenstände von künstlerischen, kulturellen oder historischen Wert aus dem Nicht-EU-Land ausführen.
Alle praktischen Tipps