Umsteigeflüge: Anspruch auf Entschädigung

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Passagiere haben nun einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600& wenn sie wegen einem verspätetem Flug ihren Anschlussflug verpassen. Der Europäische Gerichtshof beschloss diese Regelung und stellte sich damit erneut auf die Seite der Verbraucher.

Unabhängig davon, ob der Fluggast einen oder mehrere Anschlussflüge verpasst, bei einer verspäteten Ankunft von drei Stunden oder gar mehr, müssen die Airlines zahlen. Die Höhe der Entschädigung staffelt sich dabei nach Distanz, es kann sich dabei um Summen zwischen 250? und 600? handeln. Ein Flug mit über drei Stunden Verspätung ist mit einer Flugannulierung gleichzusetzen, so der Europäische Gerichtshof. Sollte sich der Flug um mehr als fünf Stunden verspäten, haben die Betroffenen das Recht sich das Flugticket komplett erstatten zu lassen.

Ausgelöst wurde die Entscheidung durch einen Rechtsstreit zwischen einem deutschen Ehepaar und der französischen Fluggesellschaft Air France. Durch eine Verspätung auf ihrem Flug nach Paris verpasste die Ehefrau ihren Anschlussflug und kam dadurch erst elf Stunden später an ihrem Zielort an.

Allerdings, das wurde vom Europäischen Gerichtshof unterstrichen, gilt diese Regelung weiterhin nicht in Fällen von außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel Streiks oder schlechten Wetterbedingungen. Zudem halbiert sich die Höhe der Entschädigungszahlung, wenn die Fluggesellschaft einen zeitnahen Ersatzflug bereit stellen kann.

Quelle: Stern
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