Versicherungen und Hilfeleistungen

Praktische Reisetipps

Es muss zwischen einer Versicherung und einer Hilfeleistung unterschieden werden. Erstere entschädigt den Versicherten für ein vertraglich festgelegtes Risiko. Die Hilfeleistung dagegen entlastet oder hilft dem Betroffenen im Falle einer Schwierigkeit und übernimmt die Verantwortung für die entstehenden Kosten: medizinische Kosten, Rückführung, technische und juristische Hilfe. Im Gegensatz zu gewissen Versicherungen ist ein Vertrag über Hilfeleistung niemals obligatorisch.

Die Garantien des Versicherungsvertrags

  • Annullierung/Änderungen: Rückerstattung von Flug- oder Reisekosten (ganz oder teilweise) in schwerwiegenden Fällen (Todesfall, Krankheit, Unfall, Arbeitsverlust) oder bei Änderungen der Reisedaten oder des Reiseablaufs.
  • Gepäckversicherung: Garantie bei Verlust, Diebstahl und/oder Beschädigungen des Gepäcks.
  • Versicherung/Hilfeleistung bei Rückführung: Rückerstattung oder Eingriff bei Problemen vor Ort (oft inbegriffen in Versicherungen, Bankkarten etc.).
  • Haftpflichtversicherung: obligatorisch bei jeder Autoversicherung, entschädigt Dritte bei personellen oder materiellen Schäden, die Sie unabsichtlich verursacht haben. Wenn der von Ihnen verursachte Schaden nicht bei einem Fahrzeugunfall aufgetreten ist, setzt die kombinierte Hausratversicherung ein.

Die Leistungen des Vertrags über die Hilfeleistung

  • Personengebunden: Rückführung, Transport und Einweisung in ein Krankenhaus im Krankheitsfalle oder bei Verletzungen, Rückführung im Todesfall, Reisekostenübernahme im Todesfall eines nahestehenden Angehörigen, Kostenübernahme für Hin- und Rückfahrt/flug-Ticket für einen nahestehenden Angehörigen, wenn Sie sich länger als 10 Tage im Krankenhaus aufhalten müssen.

  • Gebunden an Fahrzeuge: Kosten für das Abschleppen, Zusenden von Ersatzteilen, Rückführung des Fahrzeuges oder der Passagiere...

  • Gelegentlich zusätzlich: Rückerstattung für die Kosten eines Leihwagens nach einem Unfall, Kostenübernahme bei erforderlichem längerem Aufenthalt in einem Hotel nach einem Krankenhausaufenthalt, Vorschüsse bei Verlust oder Diebstahl von Geld, Einleitung der notwendigen Schritte, wenn Ihr Domizil während Ihrer Reise ausgeraubt wird oder in Brand gerät.

Die Auswahl der Versicherungspolicen ist unterschiedlich und kann auf eine Reise, längere Aufenthalte (maximal 3 Monate) oder sogar jährlich angewandt werden. Eine einfache Annullierungsversicherung für eine kurze Zeit kostet zwischen weniger als 15 € und 30 €. Für weltweit gültige Komplettgarantien werden normalerweise 2,5 bis 5 % des Gesamtpreises der Reise berechnet. Die Kosten für eine jährliche Versicherung beziffern sich auf 90 bis 200 Euro; je nach abgeschlossenen Leistungen. Für Genossenschaftsversicherte ist die Hilfeleistung in der ganzen Welt (gültig 3 Monate in Folge) oft vertraglich inbegriffen und wird durch Intermutuelles Assistance verwaltet.

Informationen

Nützliche Adresse

  • IMA Deutschland, Tel: +49 (0)89 143 68 80.
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