Geposted 09.09.2013 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Transport #Deutschland

Ab 5 Stunden Verspätung gibt es erst Schadensersatz

Seit der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs im letzten Oktober haben Reklamationen wegen Flugverspätungen wenig Sinn. Grund dafür ist das Urteil, welches Ausgleichszahlungen

Seit der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs im letzten Oktober haben Reklamationen wegen Flugverspätungen wenig Sinn. Grund dafür ist das Urteil, welches Ausgleichszahlungen erst ab einer fünfstündigen Verspätung als angemessen erachtet.

KEIN SCHULDEINGESTÄNDNIS BEI VERSPÄTUNGEN

Die Airlines ziehen daraus Konsequenzen. Die meisten Reklamationen werden zunächst ausgesetzt. Ryanair lehnte 48% der zuletzt gestellten Anträge für Ausgleichszahlungen ab. Etwas weniger sind es bei der Virgin Atlantic Airline, die mit 36% ebenfalls eine sehr hohe Rate haben. Da die Entscheidung des Gerichtshofes als unübersichtlich gilt, werden viele Anträge auch zeitlich verschoben. Jet 2 Airlines hat 63% der Anträge noch nicht entschieden. Sind die Fluggäste sich ihrer Rechte überhaupt bewusst? Jet 2 Airlines äußert sich dazu und gesteht, selbst die Situation nicht zu überblicken. Trotzdem wolle man weiterhin einen guten Kundenservice bieten.

Quelle: Tourexpi.