Geposted 11.01.2015

#Transport #Deutschland

Airline muss bei Streik von Sicherheitspersonal nicht zahlen

REISERECHT - Ein Streik am Flughafen verzögerte einen Flugzeugstart nach Ägypten. Deswegen hatte ein Paar seinen Flug verpasst und zahlte Ersatzflüge. Ein Amtsgericht entschied, dass die Fluggesellschaft die Kosten nicht erstatten muss.

Airlines entschädigen nicht bei Streiks des Sicherheitspersonals

Airlines entschädigen nicht bei Streiks des Sicherheitspersonals

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