Geposted 11.01.2015
REISERECHT - Ein Streik am Flughafen verzögerte einen Flugzeugstart nach Ägypten. Deswegen hatte ein Paar seinen Flug verpasst und zahlte Ersatzflüge. Ein Amtsgericht entschied, dass die Fluggesellschaft die Kosten nicht erstatten muss.