Geposted 22.09.2014 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Transport #Deutschland

Bei nächtlichen Verspätungen winken bis zu 600 Euro Entschädigung

Ärgerliche Situationen wie diese kennt manch einer nur zu gut - man wartet am Flughafen voller Vorfreude auf seinen Flug, und plötzlich ist von Verspätungen die Rede, die immer größer

Ärgerliche Situationen wie diese kennt manch einer nur zu gut - man wartet am Flughafen voller Vorfreude auf seinen Flug, und plötzlich ist von Verspätungen die Rede, die immer größer werden. Ganz großes Pech hatte man bisher, wenn das Ganze abends geschieht - und man unter Umständen die ganze Nacht auf der Wartebank verbringen muss. Das sieht jetzt anders aus, das Atmsgericht Hannover hat nun entschieden, dass dem Fluggast in solchen Fällen eine Entschädigung gezahlt werden muss.

Passagiere wurden kurz vor Abflug informiert ? kein Grund zur Nicht-Entschädigung

Geklagt hatten Passagiere, die um vier Uhr nachmittags von Las Palmas nach Berlin fliegen sollten, deren Flugzeug jedoch erst nach Mitternacht mit über acht Stunden Verspätung abhob. Die Reisenden wurden erst wenige Stunden vor dem planmäßigen Abflug über die Verspätung informiert. Doch da hatten sie schon längst ihre Koffer gepackt und waren bereits auf dem Weg zum Flughafen. Nun sprach ihnen das Amtsgericht eine Entschädigung von 400 Euro pro Person zu. Laut EU-Fluggastrechtverordnung haben Passagiere bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden bei Flugstrecken bis 1500 Kilometer einen Anspruch auf 250 Euro, bei bis zu 3500 Kilometern sind es 400 Euro und bei noch längeren sogar 600 Euro. Doch aufgepasst, sobald ?höhere Gewalt? (dazu zählen auch Streiks!) im Spiel ist, entfällt dieser Anspruch.

Quelle: T-Online