Geposted 31.07.2012 (Bearbeitet am 26.01.2016)

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Bei Schwangerschaft Storno möglich

Das Amtsgericht München hat gestern entschieden, dass bei Komplikationen in der Schwangerschaft eine Reise storniert werden darf. Komplikationen in einer Schwangerschaft könnten laut Urteilsspruch als "unerwartete schwere Erkrankung" im Sinne der Versicherungsbedingungen gewertet werden.

Ein Ehepaar hatte geklagt, weil es eine Reise nach Griechenland gebucht hatte. Bis zur Buchung war die Schwangerschaft ohne Komplikationen verlaufen und das Ehepaar hatte auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Einen Monat vor dem Beginn der Reise bekam die Frau vorzeitige Wehen und die Ärztin riet ihr von der Reise ab. Das Ehepaar stornierte daraufhin die Reise und verlangte von der Versicherung die Übernahme der Stornokosten in Höhe von 2.535 Euro - diese wollte nicht zahlen. Jetzt hat das Ehepaar Recht bekommen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Quelle: tourexpi.com