Geposted 16.02.2011 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Transport #Deutschland

Busreisende bekommen ab 2013 mehr Rechte

Im Flug- und Bahnverkehr existiert das Recht auf Entschädigung schon seit Jahren, ab 2013 gibt es auch neue Regelungen im Linienbusverkehr. Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament

Im Flug- und Bahnverkehr existiert das Recht auf Entschädigung schon seit Jahren, ab 2013 gibt es auch neue Regelungen im Linienbusverkehr. Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament am Dienstag den 15. Februar die Rechte der Busreisenden gestärkt. Ab 2013 sollen neue Bestimmungen für Busreisen ab 250 Kilometer Länge gelten. Verspätet sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden, hat der Fahrgast Anspruch auf volle Fahrpreiserstattung. Verpasst der Reisende durch Verspätung ihrer Anschlussmöglichkeiten, soll eine Entschädigung von maximal 80 Euro gezahlt werden. Sollte eine oder höchstens zwei Hotelübernachtungen nötig werden, sollen auch diese erstattet werden.

Eine Ausnahme gilt für Charterfahrten und Ausflüge, wie etwa zum Osterräderlauf oder Weihnachtsmärkten. Hier greifen die neuen Regelungen nicht.

Besonders gestärkt wurden auch die Rechte von Behinderten. Sie erhalten künftig Anspruch auf kostenlose Beförderung von Rollstühlen und anderen Behelfsgeräte. Ist eine Begleitperson oder ein Blindenhund erforderlich, haben diese ebenfalls ein Recht auf kostenlose Beförderung.

Schadenersatzforderungen von bis zu 1200 Euro können in Zukunft gelten gemacht werden, sollte ein Gepäckstücke verloren oder beschädigt werden. Die neuen Regelungen betreffen Buslinien in ganz Europa.

Die Entschädigungspflicht gilt allerdings nicht, wenn die Verspätungen oder der Ausfall der Fahrt auf Naturkatastrophen oder "extreme Wetterbedingungen" zurückzuführen sind.