Geposted 14.03.2015 (Bearbeitet am 27.01.2016)

#Formalitäten #Deutschland

Hinweise zum Buchungsbeleg beim Einchecken am Flughafen

BUCHUNG - Seit 2008 stellen Reisebüros nur noch elektronische Flugtickets- E-Tickets- aus, zum einen um Kosten einzusparen zum anderen können elektronische Tickets genauer geprüft werden und somit wird die Sicherheit am Flughafen erhöht. Die Reisenden erhalten eine Buchungsnummer, doch zum Einchecken am Flughafenschalter genügt auch ein Ausweisdokument.

Mit der neuen Regelung für 2008, erhalten Reisende E-Tickets mit einer Buchungsnummer, die im Reservierungssystem der Fluggesellschaft registriert ist. Wenn der Fluggast seine Buchungsnummer beim Einchecken allerdings nicht zur Hand hat, genügt auch ein Dokument zur Identifikation, wie etwa der Personalausweis.

Auch bei Verlust des Buchungscodes besteht keine Gefahr, dass der Flug ohne Sie startet, da der Code bereits auf Ihren Namen gebucht ist.

Check- in am Flughafen auch ohne Buchungsnummer

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Das E-Ticket mit dem Buchungscode kann bequem von zu Hause ausgedruckt werden. Es ist trotz allem ratsam den Buchungscode parat zu haben, da Flugumbuchungen oder das online einchecken nur mit Code möglich sind. Zudem ist eine 100 prozentige Identifizierung Ihrer Person nur mit der Buchungsnummer garantiert. Aber wie erwähnt, auch bei Verlust des Codes steht Ihrem Flug normalerweise nichts entgegen.

Quelle: WAZ