Geposted 01.04.2020

#Zug #Deutschland

Die Deutsche Bahn zeigt sich kulant bei Ticketstornierungen

Reisende der Deutschen Bahn können oder wollen dieser Tage nicht von ihren gekauften Fahrkarten Gebrauch machen. Das Unternehmen zeigt sich aufgrund der besonderen Umstände kulant und gibt Sonderregelungen für Reisen bis Ende April bekannt.

Angesichts des reduzierten Bahnbetriebs der DB kommt es derzeit zu Ausfällen im Zugverkehr. Zudem wollen viele Fahrgäste ihre Oster-Reise aufgrund des Coronavirus auch nicht antreten.

"Natürlich haben wir Verständnis dafür, wenn unsere Kunden in der aktuellen Situation ihre gebuchte Reise noch einmal überdenken wollen. Aus diesem Grund haben wir uns bei der DB entschieden, eine deutschlandweite Sonderkulanz-Regelung einzurichten", äußerte sich der DB-Vorstandsvorsitzende Dr. Richard Lutz in Berlin. - © meinzahn/123RF

Alle Fahrkarten, die bis einschließlich 13. März gekauft wurden und für eine Reise bis zum 30. April gelten, können flexibel genutzt werden. Hierfür erhalten die Kunden einen Gutschein im Wert des bereits erworbenen Tickets, der für andere Verbindungen bis zum 30. Juni dieses Jahres eingelöst werden kann.

Für Kunden mit Sparpreis-Ticket gilt es, eine Besonderheit bei den Kulanzregeln zu beachten. Die Cityfunktion, durch die Reisende gebührenfrei den öffentlichen Nahverkehr nutzen können, um zum Abfahrtsort zu gelangen oder vom Ankunftsort zum Endziel, ist bei Umbuchungen nicht inbegriffen. Dafür besteht bei Sparpreisen sowie Super Sparreisen keine Zugbindung mehr. Normalerweise dürfen mit diesen Fahrkarten nur bestimmte Fernverkehrszüge genutzt werden, die auf den Tickets spezifiziert sind.

Wie können Fahrkarten storniert werden?

Um das Angebot der DB wahrzunehmen, muss das Formular, welches auf der Internetseite des Unternehmens unter "Kulanzregelungen der Deutschen Bahn" zu finden ist, ausgefüllt werden. Kunden, die im Besitz eines Flexpreis oder Flexpreis Business Ticket sind, werden gebeten, die übliche Vorgehensweise für eine Stornierung zu nutzen, wie etwa das Geschäftskundenportal.

Aufgrund der hohen Nachfrage stellt die Deutsche Bahn ab dem 2. April außerdem eine besondere Online-Funktion zur Verfügung, über welche online oder mobil gebuchte Tickets selbstständig storniert werden können. Fahrgäste, die ihre Tickets an Automaten oder Verkaufsstellen erworben haben, müssen sich zum Umbuchen an eine geöffnete DB-Verkaufsstelle wenden.

DB-Kunden können sich ihre Tickets auch noch nach dem Reisetag erstatten lassen, solange dies vor Ende April beantragt wird.

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