Geposted 26.03.2013 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Transport #Deutschland

Entschädigungsanspruch bei vorverlegtem Flug

Wird ein Flug mehr als 10 Stunden vorverlegt, ist dies wie eine Flug-Annullierung zu behandeln und die Passagiere haben das Recht ihr Geld zurück zu erhalten. Dies gilt aber nur, wenn


Wird ein Flug mehr als 10 Stunden vorverlegt, ist dies wie eine Flug-Annullierung zu behandeln und die Passagiere haben das Recht ihr Geld zurück zu erhalten. Dies gilt aber nur, wenn die Fluggesellschaft ihre Kunden nicht später als zwei Wochen vor dem Abflug informiert. Dieses Passagierrecht wurde durch das Amtsgericht Hannover in Kraft gesetzt.

Die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf Erstattung des Geldes ist die EU-Verordnung Nr.261/2004, die für gewöhnlich in Fällen von gestrichenen Flügen greift. Doch da eine mehr als zehnstündige Vorverlegung des Fluges die Reisepläne der Fluggäste erheblich beeinträchtigt, entschied das Gericht die Ausgleichsforderung zuzulassen.

Im aktuellen Fall hatten Passagiere gegen den vorverlegten Flug geklagt, nachdem eine E-Mail mit der Information darüber nach eigenen Angaben nicht bei ihnen angekommen war. Da die Reisegesellschaft keinen Sendebericht vorlegen konnte, entschied das Gericht für die Kläger und sprach ihnen eine Ausgleichszahlung von 400€ zu.

Wenn ein Flug nicht wegen außergewöhnlichen Umständen, also zum Beispiel schlechten Wetterbedingungen, gestrichen wird, hat der Fluggast einen Anspruch auf eine zeitlich gestaffelte Entschädigungszahlung. Bereits ab einer Verspätung von drei Stunden stehen Passagieren Schadensersatzzahlungen zwischen 250€ und 600€ zu, der Grund der Verspätung spielt dabei keine Rolle. Pauschalreisende können zusätzlich eine Entschädigung vom Reiseveranstalter einfordern, wenn sie ihren Mietwagen wegen eines verspäteten Flugs erst später als vereinbart nutzen können.

Quelle: Spiegel