Geposted 17.05.2012 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Transport #Luxemburg

Fluggastrechte bei Verspätungen

Der Generalanwalt Bot des Europäischen Gerichtshofs stärkte diese Woche in einer öffentlichen Stellungnahme die Rechte von Flugreisenden bei Verspätungen.

Der Generalanwalt Bot des Europäischen Gerichtshofs stärkte diese Woche in einer öffentlichen Stellungnahme die Rechte von Flugreisenden bei Verspätungen.

Einige Fluglinien hatten zuvor die momentan geltende Regelung vom Europäischen Gerichtshof erneut prüfen lassen.

Seit 2004 haben Fluggäste bei einer kurzfristigen Annullierung ihres Flugs Anspruch auf 250 Euro bis 600 Euro Entschädigung. Hat der Flug mehr als drei Stunden Verspätung, hat der Passagier ebenfalls das Recht, Schadensersatz zu fordern. Da die Fluglinien nicht hinnehmen wollen, dass für Verspätungen das gleiche gilt wie für Annullierungen, forderten sie eine nochmalige Überprüfung durch den Gerichtshof.

Es wird allerdings erwartet, dass der Europäische Gerichtshof sich, wie in drei Viertel aller Fälle, dem Generalanwalt anschließt.

Quelle: DMM