Wenn ein Flug aufgrund von starkem Gegenwind nicht pünktlich am Ziel ankommt, berufen sich viele Fluggesellschaften auf "höhere Gewalt". Passagiere haben damit keine Ansprüche
Wenn ein Flug aufgrund von starkem Gegenwind nicht pünktlich am Ziel ankommt, berufen sich viele Fluggesellschaften auf "höhere Gewalt". Passagiere haben damit keine Ansprüche auf Ausgleichszahlungen. Nun entschied das Landgericht in Frankfurt am Main, dass bei starker Verspätung aufgrund von Gegenwind, Fluggäste ein Recht auf Entschädigung haben.
Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, bei dem ein Flugzeug mit fünf Stunden Verspätung in Deutschland landete. Die Verspätung sei laut Angaben der Fluggesellschaft auf den Gegenwind zurückzuführen, der außergewöhnlich groß war. Das Gericht entschied trotzdem, dass die Kläger ein Recht auf 400 ? Ausgleichzahlung haben. Das Flugzeug war von der Kanareninsel Fuerteventura aus gestartet, hier ist häufig mit Verspätungen wegen extremer Windverhältnisse zu rechnen.
Quelle: Tourexpi