Geposted 04.06.2018

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Hamburger Flughafen nach Stromausfall

Nach dem folgenreichen Stromausfall konnten Passagiere und Angestellte wieder aufatmen und der Hamburger Flughafen wurde wieder in Betrieb genommen. Doch hierbei handelt es sich noch nicht um den normalen Arbeitsablauf.

Stromausfall sorgt für kompletten Betriebsausfall

© purplequeue/123RF

Auf Ausgleichzahlungen können Passagiere der gestrichenen Flüge leider nicht hoffen: Ein solcher Vorfall sei als außergewöhnlicher Umstand zu betrachten - und dann ist eine Fluggesellschaft von der Zahlung befreit, so Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover.

Jedoch sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet, die Passagiere zu dem Zielort zu befördern, sei es durch einen Ersatzflug oder eine Bahnfahrt. Bei Bedarf müssen sie außerdem Reisende in Hotels unterbringen.

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