Gibt es die Ausnahmen?
Natürlich gibt es Ausnahmen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jedoch immer möglich! Wegen massivem Ungezieferbefall hat man beispielsweise ein Kündigungsrecht. Andere Ausnahme: Es wurde vertraglich vereinbart, dass der Preis für das Zimmer nicht gezahlt werden muss. Wenn der Urlaub unmöglich ist, sollte man so schnell wie möglich die Buchung stornieren.