Geposted 22.08.2012 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Transport #Deutschland

Keine Entschädigung bei Flugstreiks

Schlechte Neuigkeiten für Flugreisende: Künftig haben Passagiere keinen Anspruch auf eine finanzielle Wiedergutmachung, wenn ihr Flug wegen eines Piloten-Streiks ausfällt. So entschied


Schlechte Neuigkeiten für Flugreisende: Künftig haben Passagiere keinen Anspruch auf eine finanzielle Wiedergutmachung, wenn ihr Flug wegen eines Piloten-Streiks ausfällt. So entschied gestern nach langem hin und her der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Zwei betroffene Reisende der Lufthansa lösten mit einer Anklage der Fluggesellschaft die lange Auseinandersetzung aus. Die Airline verwehrte den beiden Passagieren nach einem Pilotenstreik 2010 die erwartete Entschädigung von 600 Euro für die erbrachten Unannehmlichkeiten.

Auch wenn die Streiks von den Piloten der eigenen Fluggesellschaft angestiftet werden, ist es laut BGH eine "nicht zu beherrschende Gegebenheit", die nicht in der Verantwortung der jeweiligen Airline liegt. Die Arbeitsverweigerung der Piloten beruhe lediglich auf der Initiative der Gewerkschaften.

Wenn Piloten streiken, gehen Passagiere leider leer aus. Die Fluglinie sollte sich allerdings bemühen, den Schaden möglichst gering zu halten.
Quelle: tagesschau.de + focus.de