Geposted 24.09.2014 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Transport #Deutschland

Keine Extra-Gebühren für Flugstornierungen mehr

Passagiere müssen keine zusätzlichen Gebühren mehr befürchten, wenn sie ihren Flug stornieren. So entschied das Berliner Kammergericht in einem Fall, in dem der Verbraucherzentrale

Passagiere müssen keine zusätzlichen Gebühren mehr befürchten, wenn sie ihren Flug stornieren. So entschied das Berliner Kammergericht in einem Fall, in dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) gegen Air Berlin geklagt hatte. Die Airline verlangte bisher 25 Euro Bearbeitungskosten bei einer Stornierung. Das sei aber laut den Richtern nicht rechtens, da das Gesetz für Kunden generell ein Kündigungsrecht vorsieht.

Steuern auf Tickets viel zu niedrig ausgewiesen

Außerdem fällten sie eine weitere Entscheidung bezüglich der Ausweisung der Steuern und Gebühren auf dem Flugticket. Diese hatte Air Berlin mit ein bis drei Euro viel zu niedrig angegeben, angeblich um den Reiz für den Kunden zu mindern, nach einer Stornierung Steuern und Gebühren zurückzufordern. Das sei nach Ansicht der Richter jedoch fernab von der Realität: Allein das Passagierentgelt betrage beispielsweise am Frankfurter Flughafen schon 14,70 Euro. Diese Entscheidungen teilte nun der vzbz in Berlin unter Verweis auf das Urteil des Oberlandesgerichtes vom 12. August mit, die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Quellen: Spiegel, T-Online