Seit 2005 gibt es den biometrischen Pass in Deutschland, seit 2007 sichert nicht nur das biometrische Foto den Betrug, sondern auch zwei Fingerabdrücke, die darauf gespeichert werden.
Ein
Seit 2005 gibt es den biometrischen Pass in Deutschland, seit 2007 sichert nicht nur das biometrische Foto den Betrug, sondern auch zwei Fingerabdrücke, die darauf gespeichert werden.
Ein Mann klagte deshalb auf sein Grundrecht, den Schutz seiner persönlicher Daten.
SPEICHERUNG DER ABDRÜCKE ZUR EIGENEN SICHERHEIT
Am Donnerstag entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Speicherung der Daten zulässig ist. Es sei zum Schutz der Personen, da der Betrug von Reisepässen dadurch verhindert werden soll. Der biometrische Pass und die Fingerabdrücke gewährleisten die Fälschungssicherheit. Die Daten würden nur von ausgewählten Behörden gelesen werden.
Quelle: Focus.