Geposted 05.10.2012 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Transport #Deutschland

Mehr Rechte bei Flugverspätungen

Der Europäische Gerichtshof verleiht Passagieren bei verspäteten oder gestrichenen Flügen mehr Rechte. Künftig muss die Airline an ihre Kunden eine Entschädigungsgebühr zahlen, wenn


Der Europäische Gerichtshof verleiht Passagieren bei verspäteten oder gestrichenen Flügen mehr Rechte. Künftig muss die Airline an ihre Kunden eine Entschädigungsgebühr zahlen, wenn die Beförderung aus betrieblichen Gründen ausfällt.

Der Beschluss wurde am Donnerstag in Luxemburg getroffen. Was neu ist: Flugreisende haben nun Anspruch auf eine finanzielle Wiedergutmachung bei Umbuchungen als Folge von Streiks. Alle weiteren Verspätungen, für die der Passagier selbst nicht schuldig ist, werden ebenfalls von der Airline erstattet. Alternative Flüge, sowie Verpflegung während der Wartezeiten sind inbegriffen. Ausnahmen hierbei sind: Ein schlechter Gesundheitszustand des Reisenden oder fehlende Unterlagen bei Grenzüberschreitungen.

Der Grund für den Gerichtsbeschluss waren zwei Klagen, bei denen die Kunden wegen Streiks oder falschen Flugannullierungen keine Rückerstattung des Tickets oder Ausgleichszahlung bekamen.

Quelle: Focus Online