Nachdem es mehrere Klagen von Städten in der Umgebung des Flughafens Köln/Bonn sowie Klagen von Privatpersonen gegeben hatte, um ein Nachtflugverbot zu erlangen, kam es zu einem gerichtlichen
Nachdem es mehrere Klagen von Städten in der Umgebung des Flughafens Köln/Bonn sowie Klagen von Privatpersonen gegeben hatte, um ein Nachtflugverbot zu erlangen, kam es zu einem gerichtlichen Verfahren. Der Antrag auf ein generelles Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr wurde jedoch abgelehnt. Lediglich der Verkehr von Passagierflugzeugen wird in nun zwischen 0 Uhr und 5 Uhr nicht mehr gestattet.
Für die Zukunft des Passierflugverkehrs heißt das, dass nur noch Maschinen bis 0 Uhr starten dürfen. Für die Landung von verspäteten Fliegern gilt die maximale Toleranzgrenze von 0 Uhr 30.
Der Frachtflugverkehr ist allerdings nicht von dieser Regelung betroffen, da dieser für den Flughafen äußerst wichtig ist. Die Kläger sind somit nicht vollständig mit ihren Forderungen durchgekommen.
Quelle: dmm, focus online