Geposted 03.09.2013 (Bearbeitet am 20.07.2015)

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Neue Visa-Regelungen erschweren Reise nach China

Seit dem 1. September gelten in China neue Einteilungen bei der Erstellung der Visa. Statt ursprünglich acht Kategorien gibt es nun zwölf. Touristen müssen in Zukunft Kategorie L beantragen;

Seit dem 1. September gelten in China neue Einteilungen bei der Erstellung der Visa. Statt ursprünglich acht Kategorien gibt es nun zwölf. Touristen müssen in Zukunft Kategorie L beantragen; für Austausche, Besuche und Studienreisen jedoch Kategorie F. Des Weiteren gibt es Kategorien für den Handel (M) und Studenten (je nach Länge des Aufenthalts X1 oder X2). Reisende, die geschäftlich nach China möchten haben es noch etwas komplizierter. Mit Kategorie Z sollte man sich fristgerecht bei der chinesischen Auslandsvertretung die richtigen Dokumente besorgen. Familienbesuche laufen in den Kategorien Q1 und Q2. Es sei denn, die Verwandten arbeiten in China, dann muss ein Visum der Kategorie S1 und S2 beantragt werden. Selbst ein Transitaufenthalt wird nun in die Kategorie G eingeteilt.

FALSCHANGABEN FÜHREN ZU HOHEN STRAFEN

Zu beachten ist auch, dass Falschangaben mit Strafen bis hin zur Gefängnisstrafe geahndet werden. Daher sollte man sich rechtzeitig, am besten vor Reisebeginn über die jeweiligen Visas informieren und diese beantragen. Des Weiteren wird EU-Ländern die Genehmigung von Expressvisa zurzeit nach Medienberichten verweigert. Zudem geben die chinesischen Behörden keinerlei Auskunft über die Beantragung und Genehmigung der Visas.

Quelle: Spiegel.