Geposted 02.09.2013 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Transport #Belgien

Passagiere aufgepasst! Bald neue Regeln?

Die EU-Kommission will die Fluggastrechteverordnung überarbeiten. Seit 2005 regelt eine EU-Verordnung die Ansprüche von Reisenden, deren Flüge sich verspäten oder die annulliert werden.

Die EU-Kommission will die Fluggastrechteverordnung überarbeiten. Seit 2005 regelt eine EU-Verordnung die Ansprüche von Reisenden, deren Flüge sich verspäten oder die annulliert werden. Die finanzielle Belastung der Airlines sei bei den derzeit gültigen Ansprüchen zu hoch: 3,5 Milliarden Euro kosten die Ausgleichszahlungen die Fluggesellschaften jährlich. Die geplanten Änderungen der EU ? Kommission würden zu Lasten der Reisenden gehen: 72 Prozent der Passagiere werden demnach künftig leer ausgehen.

Änderung der Verspätungszeit

Bisher haben Reisende bei drei Stunden Verspätung ein Recht auf Entschädigung. Künftig sollen Fluggäste innerhalb der EU erst nach fünf Stunden Wartezeit gegen die Airline vorgehen können. Auf Langstreckenflügen sollen Fluggäste künftig viermal länger warten als bisher, bis sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben.

Änderung der "außergewöhnlichen Umstände"

In den Vorschlägen der EU-Kommission ist der Begriff "Außergewöhnliche Umstände" neu definiert. Bisher konnten sich Airlines von ihrer Entschädigungspflicht befreien, wenn extreme Wetterbedingungen, Piloten- und Fluglotsenstreik sowie Flughafenschließung aus Sicherheitsgründen Schuld an der Verspätung waren. Künftig sollen unter "Außergewöhnliche Umstände" auch technische Defekte gehören, die während des Fluges auftreten.

Änderung der Frist, um Ansprüche gültig zu machen

Wenn die Vorschläge der EU-Kommission so umgesetzt werden würden, wäre es in Zukunft ebenfalls deutlich schwieriger seine Rechte einzufordern. Die Frist um seine Ansprüche anzumelden soll von drei Jahren auf drei Monate gekürzt werden.

Quelle: Welt