Geposted 18.09.2010 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Transport #Deutschland

Servicegebühr am Schalter ist rechtens

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag (14.09.10) in einer Berufungsverhandlung die Servicegebühr der Deutschen Bahn für rechtens erklärt. Bereits seit acht Jahren

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag (14.09.10) in einer Berufungsverhandlung die Servicegebühr der Deutschen Bahn für rechtens erklärt.

Bereits seit acht Jahren wird für den Kauf von Nahverkehrsfahrkarten, Wochenend- oder Ländertickets an den Schaltern der Deutschen Bahn eine Gebühr von 2 € erhoben.
Die Richter sahen darin keine Benachteiligung von älteren oder sehbehinderten Menschen.
Da hilft nur Eigeninitiative und Hilfsbereitschaft vor Ort!