Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag (14.09.10) in einer Berufungsverhandlung die Servicegebühr der Deutschen Bahn für rechtens erklärt.
Bereits seit acht Jahren wird für den Kauf von Nahverkehrsfahrkarten, Wochenend- oder Ländertickets an den Schaltern der Deutschen Bahn eine Gebühr von 2 € erhoben.
Die Richter sahen darin keine Benachteiligung von älteren oder sehbehinderten Menschen.
Da hilft nur Eigeninitiative und Hilfsbereitschaft vor Ort!