Eine Frage, die am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklärt werden musste. In der Gemeinde Wangerland an der Nordsee mussten Strandbesucher bislang Eintritt zahlen, um die zwei Strandabschnitte zu nutzen. Gegen eine Gebühr von 3 Euro durfte dann so viel geplanscht werden, wie nur möglich. Für Wasserratten vielleicht weniger problematisch, allerdings wird es dies, wenn man nur am Strand spazieren möchte, denn auch dann verlangte die Gemeinde ?Eintritt?. Das wollten die Mitglieder der Nachbargemeinde nicht akzeptieren und zogen vor Gericht. Die Richter entschieden zu ihren Gunsten mit der Begründung, dass nur das Säubern und Aufschütten von Sand der Gemeinde keine Berechtigung gäbe eine Gebühr zu verlangen. Um diese einzufordern müssten sie beispielweise Kioske und ähnliches anbieten um nachweislich das Badevergnügen zu erhöhen.