Auch wenn die Mehrheit der Passagiere beim Fliegen die Maskenpflicht einhält und damit auch Rücksicht auf die Gesundheit anderer Passagieren nimmt, werden viele Airlines wie TUIfly auch mit Maskenverweigerer konfrontiert. Obwohl vor Flugstart auf die Schutzmaßnahmen und dem reduzierten Service an Bord hingewiesen werden und die Maske nur beim Essen und Trinken abgesetzt werden darf, müssen manche Passagiere zunächst noch freundlich von der Cabin Crew mehrmals darauf hingewiesen werden ihre Maske beim Fug konsequent zu tragen. Sollten diese Maßnahmen der Deeskalation auch mithilfe von Mahnungen nichts bringen, erstellt die Cabin Crew einen Passenger Disturbance Report, wonach der Fluggast das Flugzeug verlassen müsste und die örtlichen Behörden kontaktiert wird für die strafrechtliche Verfolgung. Durch diese Eskalation würde der Kapitän zudem das Flugzeug gegebenenfalls zwischenlanden müssen, was den Passagier teuer kosten wird. So rechnet TUIfly mit einem finanziellen Schaden von 50.000 Euro, die der Passagier selbst tragen muss. Menschen mit einer Erkrankung, denen das Tragen von einer Maske aufgrund von medizinischen Gründen auf lange Dauer schwerfällt, müssen einen ärztlichen Attest vorlegen und einen Visier tragen. Lufthansa zieht zudem ab dem 01. September weitere strengere Maßnahmen durch, bei dem neben dem ärztlichen Attest ein negativer Coronatest vorgelegt werden muss, der nicht älter als 48 Stunden vor dem geplanten Abflug sein darf, und zusätzlich auch ein ausgefülltes Lufthansa-Formblatt verlangt wird, um von der Maskenpflicht während des Flugs befreit zu werden.