Geposted 24.04.2013 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Transport #Deutschland

Urteil: Airlines müssen bei Aschewolke Flugverbote hinnehmen

Air Berlin und Condor hatten gegen die Deutsche Flugsicherung geklagt, die im Mai 2011 aufgrund einer Aschewolke ein Flugverbot verhängt hatte. Doch das Verwaltungsgericht Darmstadt

Air Berlin und Condor hatten gegen die Deutsche Flugsicherung geklagt, die im Mai 2011 aufgrund einer Aschewolke ein Flugverbot verhängt hatte. Doch das Verwaltungsgericht Darmstadt wies nun die Klage ab: die Entscheidung der DFS war rechtmäßig.

Damals spuckte der isländische Vulkan Grimsvötn Asche in die Luft, woraufhin die Flugsicherung für die Flughäfen Berlin, Hamburg und Bremen keine Starterlaubnis erteilte. Die beiden Airlines sahen das als grundlos an und klagten gegen die DFS. Nun wollen sie die schriftliche Entscheidung des Gerichts abwarten und weitere Schritte prüfen.

Quelle: Spiegel