Geposted 09.09.2014 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Transport #Südafrika

Verschärfung der Gesetze für Reisen mit Kind nach Südafrika

Die südafrikanische Regierung erließ neue Gesetze zur Einreise mit Kindern, um Menschenhandel und Kindesentführungen vorzubeugen. Die wichtigste Änderung betrifft neben dem Vorlegen

Die südafrikanische Regierung erließ neue Gesetze zur Einreise mit Kindern, um Menschenhandel und Kindesentführungen vorzubeugen. Die wichtigste Änderung betrifft neben dem Vorlegen von Pässen und Rückreisetickets nun auch die Geburtsurkunde des Kindes. Sollte ein minderjähriges Kind nur von einem Elternteil begleitet werden, so bedarf es einer eidesstattlichen Erklärung des anderen Elternteils mit dem Einverständnis zur Reise. Ein alleinerziehendes Elternteil muss keine Erklärung des anderen vorlegen, dafür aber einen offiziellen Nachweis über die Lebenssituation. Wenn ein Kind ohne seine Eltern, beispielsweise mit Freunden oder anderen Familienangehörigen unterwegs ist, brauchen diese die Einverständniserklärung beider Elternteile sowie Kopien derer Reisepässe.

Proteste gegen neue Gesetze verzögerten Beschluss

Bereits am 26. Mai diesen Jahres hatte es zahlreiche Gesetzesänderungen zur Einreise nach Südafrika gegeben, diese betrafen aber keine Touristen, sondern Menschen, die längerfristig nach Südafrika kommen, die also auswandern oder länger dort leben möchten. Die Änderung der Einreisebestimmungen für Touristen sollte eigentlich bereits am 1. Juli 2014 in Kraft treten, doch da sie auf so großen Protest stießen, gab es Verzögerungen. Ab nächstem Monat gilt das neue Gesetz dann, wer eine Reise mit Kindern nach Südafrika plant, sollte sich also schnell auf den Weg zum Standesamt seines Wohnortes machen. Dort können Geburtsurkunden schriftlich, telefonisch oder online beantragt werden, wie lange das dauert und kostet, ist von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich. Das Auswärtige Amt weist dringend daraufhin hin, zusätzlich beglaubigte englische Übersetzungen mitzunehmen.