Geposted 19.03.2013 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Tipps #Deutschland

Was tun bei Reisemängel?

Mangelnde Hygiene, schlechter Service, Baulärm. Oft werden Urlauber in ihrem Feriendomizil erst so richtig urlaubsreif. Tourismus-Dozenten der International School of Management (ISM)


Mangelnde Hygiene, schlechter Service, Baulärm. Oft werden Urlauber in ihrem Feriendomizil erst so richtig urlaubsreif. Tourismus-Dozenten der International School of Management (ISM) raten, Mängel umgehend zu reklamieren und ordentlich zu dokumentieren.

Urlauber haben schlechte Chancen, einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen, wenn sie ihre Beschwerden nicht sofort melden. Dem Reiseveranstalter muss die Möglichkeit eingeräumt werden, Probleme noch während der Urlaubszeit zu lösen. Der Reisende sollte sich wiederum kontinuierlich danach erkundigen, ob an einer Verbesserung des Zustandes gearbeitet wird. Wichtig ist, dass Reklamationen an den richtigen Ansprechpartner geschickt werden. Außerdem sollte man sämtliche Beschwerden schriftlich, beispielsweise per E-Mail, einreichen und ordentlich abspeichern. Wer eine Pauschalreise bucht und Mängel im Hotel feststellt, muss sich an den Reiseveranstalter wenden und nicht an die Hoteldirektion. Deswegen ist bei vielen Organisationen an zwei bis drei Tagen in der Woche ein Vertreter vor Ort, der als Ansprechpartner fungiert.

Bei Reisen, die sich aus mehreren Bausteinen zusammensetzen, gibt es verschiedene juristische Ansprechpartner, was mit einem zeitlichen Mehraufwand einhergeht. Richtlinien von Flugverspätungen gelten EU-weit. Hier sind die Ausgleichszahlungen von der Flugdauer abhängig. Bei einer Reisedistanz von bis zu 1.500 Kilometern kann man bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden 250 Euro geltend machen. 400 Euro gibt es bei einer Wartezeit von mindestens drei Stunden, wenn es sich um einen Mittelstreckenflug (bis zu 3.500 Kilometer) handelt. Wer über 3.500 Kilometer zurücklegt und mindestens vier Stunden Verspätung hat, kann eine Erstattung von 600 Euro beanspruchen.

Allgemein gilt, dass man bei Reisen im Niedrigpreissegment genau abwiegen sollte, ob es sich um einen tatsächlichen Mangel handelt. Gerade in Puncto Hygiene muss zwischen einer "unschönen Tatsache" und einem Zustand, von dem eine gesundheitliche Gefährdung ausgeht, unterschieden werden. Klar sollte ebenfalls sein, dass die Sternekategorie in jedem Land anders ausgelegt wird.

Quelle: TouristikPresse.net