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Fokus auf 10 Fallen, die Ihnen die Lust am Reisen nehmen

10 - Schwer verdaubare Rechnungen

10 Fallen, die Ihnen die Lust am Reisen nehmen © Copyright

Damit die Rechnung nach dem Restaurantbesuch nicht schwer im Magen liegt, sollte man einige Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen. Haben Sie gewusst, dass Restaurants dazu verpflichtet sind, sowohl inner- als auch außerhalb der Gaststätte über die angebotenen Speisen und Getränke inklusive Preis Auskunft zu geben? Zudem ist es Pflicht, dem Gast eine detaillierte Rechnung vorzulegen, bevor der Kellner abkassiert. Wenn der Gaststättenbetreiber Sie abzocken will, liegt es demnach an Ihnen, in wieweit Sie Ihre kriminalistischen Fähigkeiten einsetzen möchten. Bringt der Kellner die Gerichte, sollten Sie überprüfen, ob sich auf dem Teller auch tatsächlich das befindet, was Sie bestellt haben. Lassen Sie sich kein Surimi für eine Krabbe vormachen! Checken Sie auch akribisch die Rechnung. Sind die aufgelisteten Preise mit denen auf der Speisekarte auch wirklich identisch? Stimmt der Gesamtbetrag? Der Gaststättenbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine detaillierte Rechnung zu bringen, auch wenn er diese Tatsache abstreitet. Außerdem ist er dazu angehalten, Ihnen für die Speisen kostenfrei eine Karaffe mit Wasser zu reichen. Menüs, die nur zu einer bestimmten Tageszeit unter einem speziellen Preis gereicht werden, müssen auf der Speisekarte kenntlich gemacht werden. Einmal offiziell angeboten, können sie wiederum nicht verleugnet oder einbehalten werden. Und jetzt guten Appetit!

Gepäck, das im Nirgendwo verschwindet