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Fokus auf 10 praktische Tipps um gut in den Urlaub zu starten

4 - Gepäckbestimmungen

10 praktische Tipps um gut in den Urlaub zu starten © Copyright


Koffer packen ist an sich schon stressig genug. Wenn man sich dann auch noch den Kopf darüber zerbrechen muss, was und was nicht in das Aufgabe- und in das Handgepäck darf, kann einem schon fast die Lust am Reisen vergehen. Denn was für die eine Fluggesellschaft gilt, trifft nicht unbedingt auf die andere zu. In der Regel wird die Größe und das Gewicht des Aufgabegepäcks immer kontrolliert. Wenn Länge, Höhe und Breite des Gepäckstücks zusammen addiert mehr als 158cm ergeben, oder wenn das Gepäckstück mehr als 32kg wiegt, dann gilt es als Luftfracht und wird nicht mehr als gewöhnliches Gepäck angenommen. Je nach Fluggesellschaft können Flugpassagiere in der Economy Class generell umsonst ein Gepäckstück von 20 bis 30kg. Für jedes weitere Gepäckstück kommen Zusatzkosten auf.

Beim Handgepäck wird es da schon etwas komplizierter. Bei gewissen Fluggesellschaften kann die Handgepäckkontrolle zum wahren Albtraum werden. Die meisten etablierten Fluggesellschaften wie Lufthansa, Air France, KLM sind nicht zu kleinlich bei den Handgepäckbestimmungen. Hier darf meistens neben einem Gepäckstück von maximal 12kg auch eine weitere kleine Handtasche, oder zum Beispiel ein Laptop mitgenommen werden. Bei den Low-Cost Fluggesellschaften sieht es da schon etwas anders aus. Hier wird das Gepäckstück den strengsten Kontrollen unterzogen und muss unbedingt in eine vorgegebenen Behälter passen. Die Dimensionen dieses Behälters unterscheiden sich von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Wenn ein Verkäufer Sie deshalb davon zu überzeugen versucht, dass sein Gepäck bei allen Fluggesellschaften problemlos durch die Kontrolle kommt, messen Sie lieber selbst nochmal nach, als sich darauf zu verlassen. Die genauen Maße, die die Fluggesellschaft für das Handgepäck verlangt sind immer online angegeben und es lohnt sich auf jeden Fall, diese vor der Abreise nachzuschauen. Bei Easyjet betragen die Maße beispielsweise 56cm x 45cm x 25cm. Wenn von einem Handgepäckstück die Rede ist, dann meinen sie auch ein Handgepäckstück. Jede zusätzliche Tasche, sei sie noch so klein, wird als Zusatzgepäck betrachtet und je nachdem wie streng ihre Flugbegleiter sind, werden Maßnahmen dagegen ergriffen.

Darüber hinaus dürfen Sie nicht vergessen, dass es verboten ist, gewisse Gegenstände im Handgepäck mitzuführen. Ganz unabhängig von der Fluggesellschaft dürfen sich Flüssigkeiten nur in Fläschchen von maximal 100ml befinden und müssen sich in geschlossenen, durchsichtigen Plastiktüten befinden. Nur unter diesen Bedingungen kommen Flüssigkeiten durch die Gepäckkontrolle. Als Flüssigkeiten gelten dabei alle Getränke, Suppen, Sirupe, Parfums, Gele, Zahnpasta, Mascara, Cremes, Rasierschaum, Deodorant und alle anderen Gegenstände, die eine flüssige Konsistenz haben. Ausnahmeregelungen gelten für Babynahrung und flüssige Medikamente, solange ein ärztliches Attest dafür vorliegt.

Scharfe oder spitze Gegenstände haben im Handgepäck auch nichts verloren. Dazu gehören Scheren, Schwerter, Dolche, Springmesser, Messer mit einer festen Klinge, Äxte, Macheten, Tranchierbretter, Eispickel, Rasierer, Skalpelle, Angeln (ob aus Holz oder anderem Material), Skistöcke, Bogenschießausrüstung und Armbrust. Verboten sind außerdem weitere Waffen wie Totschläger, genauso wie Sportausrüstung wie zum Beispiel Baseball-, Hockey- oder Golfschläger, sowie jegliche Ausrüstung für Kampfkünste. Natürlich ist auch das Mitführen jeglicher Feuerwaffen genauso wie deren Imitaten nicht erlaubt.

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