Geposted 01.11.2013 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Formalitäten #Australien

Australien: Vorsicht bei Sex auf Dienstreisen

Alles begann im Jahr 2007: Eine Beamtin hatte sich auf einer Geschäftsreise in einem Motel-Zimmer in Nowra, rund 160 Kilometer südlich von Sydney, mit einem Mann vergnügt. Dabei ging

Alles begann im Jahr 2007: Eine Beamtin hatte sich auf einer Geschäftsreise in einem Motel-Zimmer in Nowra, rund 160 Kilometer südlich von Sydney, mit einem Mann vergnügt. Dabei ging eine, über dem Bett angebrachte, Lampe kaputt. Die herabfallenden Scherben verletzten die Frau an Nase und Mund. Später erkrankte die Beamtin an Depressionen, sodass sie den Staatsdienst nicht weiter ausführen konnte. Auch weil sie gemäß eigener Angaben ein posttraumatisches Stress-Syndrom erlitt, verlangte die Australierin Schmerzensgeld.

Nun erklärte der High Court in Canberra, dass der Arbeitgeber der Dame sie weder überredet noch ermutigt habe, Geschlechtsverkehr auszuüben. Zudem sei Sex kein normaler Bestandteil einer Übernachtung wie beispielsweise Schlafen, Duschen oder Essen. Von daher sei die Versicherung Comcare nicht verpflichtet, die Behandlungskosten zu übernehmen, Geschweige denn Schmerzensgeld zu zahlen.

Arbeitsminister Eric Abetz ist froh, dass mit diesem Urteil das sechs Jahre währende juristische Gerangel beendet ist. Für ihn stellt es einen klaren Sieg des gesunden Menschenverstandes dar: "Fälle wie dieser, in denen ein Arbeitnehmer die Grenzen des Rechtsanspruchs ausdehnt, machen uns große Sorgen, und wir können ein Eingreifen des Obersten Gerichts nur begrüßen."

Quelle: spiegel.de