Geposted 15.09.2015

#Transport #Deutschland

Grenzkontrollen: Fahrgastrechte bei eingeschränktem Bahnverkehr

DEUTSCHE BAHN - Die Züge im deutschen Bahnverkehr fahren wieder - doch welche Rechte gelten eigentlich für die Passagiere, wenn ein Zug aufgrund von Grenzkontrollen ausfällt oder sich stark verspätet?

Die aktuelle Flüchtlingssituation hält weiter an. Da "aus Sicherheitsgründen dringend erforderlich", so Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), wurde der Zugverkehr an den Grenzen zu Deutschland vorübergehend eingestellt. Doch auch nach der Wiederaufnahme am Montagmorgen müssen die Fahrgäste mit Einschränkungen und Grenzkontrollen rechnen.

Wenn Züge aufgrund einer Entscheidung der Behörde ausfallen oder sich stark verspäten "gelten immer die Fahrgastrechte - egal, was der Grund für die Verspätung ist", sagte ein Sprecher der Bahn. Das neue Fahrgastrechtegesetz existiert seit 2009 und gilt bei allen Zügen, unabhängig von welchem Eisenbahnunternehmen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Rechte für Bahn-Kunden erläutert.

Entschädigung

Hat ein Zug mehr als 60 Minuten Verspätung, erhält der Fahrgast eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Ticketpreises zurück. Ab 120 Minuten Verspätung die Hälfte. Um die Entschädigung direkt zu erhalten, müssen die Bahn-Kunden ein Fahrgastrechte-Formular ausfüllen und zusammen mit der Fahrkarte im Reisezentrum einreichen. Das Formular erhalten sie beim Zugbegleiter, an der DB Information, in den DB Reisezentren oder im Internet.

Fahrgastrechte-Formular gemeinsam mit der Fahrkarte einreichen

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Ticketrückgabe

Fällt ein Zug aus, können Reisende ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos stornieren und das Geld erstatten lassen. Bahntickets zum Normalpreis können bis einen Tag vor Reiseantritt gebührenlos zurückgegeben werden. Bei reduzierten Fahrkarten und Europa-Spezial-Tickets werden 17,50 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet.

Anschlussverlust

Bei einer Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort dürfen Kunden den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen. Ist der Kunde nur im Besitz eines Nahverkehrstickets, muss er das höherwertige Ticket zunächst zahlen und es sich anschließend erstatten lassen.

Liegt die erwartete Verspätung am Zielbahnhof bei mehr als 60 Minuten, kann der Fahrgast sich den vollen Preis bzw. bei Nutzung einer Teilstrecke den nicht genutzten Anteil erstatten lassen. Wenn die geplante Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr liegt, ist es für den Reisenden außerdem möglich auf ein anderes Verkehrsmittel umzusteigen. Die Kosten hierfür werden nach Vorlage der Quittung bis zu 80 Euro erstattet. Ist eine Übernachtung erforderlich oder die Fortsetzung der Reise am selben Tag nicht zumutbar, werden dem Fahrgast die Kosten angemessen erstattet.

Quellen: Focus, Deutsche Bahn AG, Süddeutsche