Geposted 19.04.2012 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Transport #Deutschland

Urteil : Mehr Rechte bei Flugverlegung

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Pauschalreisende bei beliebiger Vorverlegung ihres Rückfluges selbst einen Ersatzflug buchen und dafür Entschädigungsgeld verlangen

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Pauschalreisende bei beliebiger Vorverlegung ihres Rückfluges selbst einen Ersatzflug buchen und dafür Entschädigungsgeld verlangen können. Dabei muss aber eine gewisse Frist eingehalten werden.

Ausgang für den Beschluss war die Klage eines Pärchens, das 2009 nach einer Woche Urlaub schon morgens statt wie vorgesehen abends aus der Türkei abreisen sollte. Das Paar flog dann auf eigene Faust mit einem anderen Anbieter zurück nach Deutschland und verlangte Entschädigung für Mehraufwand und Flug. Der Veranstalter GTI hatte sich in einer Klausel vorbehalten, Flugzeiten kurzfristig ändern zu können, solange der Gesamtzuschnitt der Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Die Bundesrichter sprachen Touristen das Recht zur Selbsthilfe zu, wenn ein Reisemangel vorliegt. Dies sei möglich, wenn dem Veranstalter durch die Reisenden vor der Flugbuchung eine Abhilfefrist gesetzt wurde. Bei bewusst verursachter Vorverlegung des Flugs sei dies aber nicht nötig.

Eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Reisezeit konnten die beiden Kläger aber nur beanspruchen, da der Tag vor ihrer Abreise schon beeinträchtigt war. Normalerweise gelten im Pauschalrecht der erste und letzte Urlaubstag als Reisetag.

Quelle : fvw.de