Geposted 10.03.2014 (Bearbeitet am 20.07.2015)

#Transport #Deutschland

Verspätungen: Verschlechterung der Fluggastrechte in EU

Wer momentan aufgrund eines verspäteten Fluges seinen Anschlussflieger verpasst, kriegt eine finanzielle Entschädigung von den Airlines. Der EU-Ministerrat plant nun die Grenze der

Wer momentan aufgrund eines verspäteten Fluges seinen Anschlussflieger verpasst, kriegt eine finanzielle Entschädigung von den Airlines. Der EU-Ministerrat plant nun die Grenze der Flug-Verspätungen deutlich anzuheben. Dies ist eine erhebliche Verschlechterung für die Flug-Passagiere: Die Airlines müssen in Zukunft auf Flügen bis 3500 Kilometer erst ab fünf Stunden eine Entschädigung bezahlen. Bei Flugstrecken bis 6000 Kilometern hat man als Fluggast erst ab neun Stunden den Anspruch auf eine entschädigende Summe. Bei noch längeren Langstreckenflügen müssen die Fluglinien erst ab einer Flugverzögerung ab zwölf Stunden den Passagieren einen Teil des Geldes zurückerstatten. Derzeit haben Fluggäste bereits ab drei Stunden Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich.

Die Neuerungen bezüglich der Fluggastrechte ernten Kritik. Die Verschlechterung der Fluggastrechte, die möglicherweise schon zu Ostern in Kraft tritt, sei eine "Bauchlandung" so Holger Krawinkel, Verkehrsexperte des Verbraucherzentrale-Bundesverbands. Die Verbraucherschützer kritisieren außerdem, dass die Bundesregierung bisher keine eigene Initiative für den Schutz von Fluggästen ergriffen hat, um deren Rechte zu stärken. Kürzlich hatte das EU-Parlament zwar einen eindeutig verbraucherfreundlicheren Gesetzesentwurf vorgelegt. Jedoch droht dieser in den Verhandlungen mit der Kommission sowie dem EU-Ministerrat unterzugehen. Im vergangen Jahr hatte die Europa-Politik sich noch für die Stärkung von den Fluggastrechten eingesetzt. Darüber hinaus setzte sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor einem Jahr für die Rechte von Flugreisenden ein. Bis zum jetzigen Zeitpunkt können die Fluggäste bis zu 600 Euro einfordern, wenn ihr Flieger verspätet ist.

Quellen. Spiegel, Focus.