Geposted 06.11.2015

#Transport #Deutschland

Die wichtigsten Informationen für Lufthansa-Passagiere

STREIK - Es steht fest: Die Flugbegleiter der Lufthansa streiken heute ab 14 Uhr. Eine Woche lang will das Kabinenpersonal seine Arbeit niederlegen. Was das für Sie als Lufthansa-Kunden bedeutet, erfahren Sie hier.

Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) will ab heute streiken. Sollte das Unternehmen Lufthansa nicht einlenken, werde bis kommenden Freitag mit Ausfällen zu rechnen sein. Um der Lufthansa die Situation so weit wie möglich zu erschweren, werde die Gewerkschaft erst kurzfristig mitteilen, welche Flüge betroffen sein werden. Dabei sollen die Auswirkungen für Privatreisende so gering wie möglich sein, betont die UFO.

Wann und wo werden die Flugbegleiter streiken?

Heute seien alle Flüge von Frankfurt nach Düsseldorf von 14 bis 23 Uhr betroffen, teilte die UFO mit. Auch morgen seien mit weiteren Streiks zu rechnen. Für Sonntag seien dagegen keine Arbeitsniederlegungen geplant, da dort vor allem Privatreisende erwartet werden. In München werde bis einschließlich Sonntag nicht gestreikt, da dort noch Herbstferien sind.

Mit zahlreichen Ausfällen ist zu rechnen

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Die Lufthansa rechnet mit zahlreichen Flugausfällen. Im Langstreckenverkehr ab Frankfurt werden dennoch mindestens acht alternative Flüge angeboten werden. Ein Notflugplan gebe bald genauere Informationen. Nicht betroffen von dem Streik sind die Konzerntöchter Germanwings, Eurowings, Austrian Airlines, Swiss, Air Dolomiti und Brussels Airlines.

Wie erfahren Sie, ob Ihr Flug bestreikt wird?

Alle Ausfälle werden direkt auf der Lufthansa-Webseite gemeldet. Ist Ihr Flug betroffen, können Sie Ihre Reise kostenfrei unter "Meine Buchungen" stornieren oder umbuchen. Auch alternative Routen werden hier zu finden sein. Kunden die ihre Mobilfunknummer in ihrem Profil hinterlegt haben, werden außerdem per SMS über Streichungen informiert.

Wie können Sie bei einem Flug-Storno trotzdem Ihr Ziel erreichen?

Die Lufthansa oder der Veranstalter sind verpflichtet, sich um eine Ersatzbeförderung zu kümmern. Diese können Sie als Kunde am Schalter oder per Telefon beantragen. Hat Ihre Maschine mehr als fünf Stunden Verspätung, können Sie Ihr Ticket zurückgeben und sich das Geld erstatten lassen.

Wer national reist, kann sich sein Flugticket von der Lufthansa in eine Bahnfahrkarte umtauschen lassen. Hierfür müssen Sie sich ebenfalls unter "Meine Buchungen" anmelden oder an einen Lufthansa Check-in-Automaten begeben.

Wer zahlt, wenn Sie stranden?

Im Falle einer Strandung wirkt die sogenannte EU-Fluggastrechteverordnung: Die Airline oder der Veranstalter ist in einer solchen Situation dazu verpflichtet, seine Kunden zu betreuen. Dabei ist es egal, ob das Unternehmen für die Verspätung oder den Ausfall des Fluges verantwortlich ist oder nicht. Sie haben das Recht auf Verpflegung samt Getränken und es müssen, sollte sich die Weiterreise auf einen anderen Tag verschieben, die Kosten für ein Hotelzimmer erstattet werden.

Gibt es einen Anspruch auf Schadensersatz?

Fluggesellschaften müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ihren Passagieren keine Entschädigung zahlen, wenn wegen eines Streiks Flüge ausfallen. Es handelt sich dabei um "außergewöhnliche Umstände", bei denen das Unternehmen nicht haften muss.

Wie sieht es bei einer Pauschalreise aus?

Laut Reiserechtler Paul Degott ist bei Pauschalreise die Rechtslage anders. Hierbei ist es wichtig, dass der Veranstalter seine Leistungspflichten erfüllt hat. Sitzen Sie als Reisender tagelang im Flughafen, statt im Liegestuhl, können Sie den Reisepreis entsprechend mindern. Fällt Ihre Kurzreise komplett ins Wasser, können Sie von der Reise zurücktreten und sich den Preis erstatten lassen.

Quellen: Spiegel