Geposted 12.03.2015 (Bearbeitet am 29.01.2016)

#Formalitäten #Deutschland

Tipps für den Urlaub in Privatwohnungen

URLAUB - Die Untervermietung von Privatwohnungen an Urlauber wird immer mehr zum Trend. Viele Reisende buchen sich gerne in private Appartements ein, da private Wohnungen auch oft kurzfristig zu niedrigen Preisen vermietet werden. Hierbei müssen aber einige Formalitäten beachtet werden.

Urlauber entschließen sich immer häufiger für die Übernachtung bei Privatpersonen, die ihr Appartement im Internet vermieten, da die Abwicklung schneller abläuft als in Hotels und diese oft billiger gemietet werden können. Zudem bieten die Privatwohnungen mehr Diskretion als Schlafsäle in Hostels und bei Problemen können Sie den Vermieter persönlich sprechen.

Die Buchung privater Unterkünfte erfolgt im Internet, doch dies kann auch einige negative Überraschungen mit sich bringen. Damit der Urlaub jedoch zur Erholung wird, sollten Sie folgendes beachten, wenn Sie sich in den Appartements einmieten.

Airbnb und Wimdu sind Vermittlungsseiten für private Unterkünfte

© actualinsights.com

Je detaillierter die Privatwohnungen im Internet beschrieben werden und je mehr Fotos gezeigt werden, desto begehrter sind diese auch unter den Reisenden. Doch das Bild kann täuschen. Daher sollten Sie sich vorher auf den Bewertungsportalen von beispielsweise Airbnb und Wimdu- den größten Vermittlungsportalen von privaten Unterkünften- genau über das gewünschte Urlaubsobjekt informieren. Dort werden auch Erfahrungsberichte von ehemaligen Übernachtungsgästen veröffentlicht.

Airbnb und Wimdu

Die beiden Großunternehmen stellen auch weltweit Villen, Boote, Baumhäuser und Schlösser zur Vermietung an Urlauber, auf ihren Seiten zur Verfügung. Vermieter und der mietende Gast müssen bei erfolgreicher Vermittlung von Airbnb eine Gebühr an das Unternehmen zahlen- das System ist ähnlich wie bei Maklern.

Zahlungsvorgang bei der Vermietung von privaten Unterkünften

24 Stunden nach dem Einchecken wird erst das Geld an den Vermieter überwiesen, damit die Urlauber vorher ihre Privatunterkunft begutachten können und sich bei möglichen Mängeln oder Problemen, noch vor der Bezahlung, sofort an den Vermieter wenden können. Die Vermittler wie Airbnb und Wimdu müssen Ersatzunterkünfte bereit stellen, sollte der Gast unzufrieden mit der gebuchten Unterkunft sein, da sie vielleicht nicht der Beschreibung oder den Fotos entspricht. Bei Schmutz in der Wohnung oder anderen Unannehmlichkeiten kann jedoch nicht geklagt werden auf Seiten des Urlaubers. Es besteht ein Vertrag zwischen Gastgeber und Gast, in dem alle Formalitäten detailliert geregelt sind. Überdies haftet der Gastgeber für alle Schäden die der Gast eventuell während seines Aufenthalts verursacht.

Rechte bei der Vermietung der eigenen Wohnung

In einigen Städten Deutschlands darf man seine Wohnung jedoch nicht als Ferienwohnung vermieten oder nur mit einer Sondergenehmigung wie beispielsweise in Berlin, da viele Städte darin eine Bedrohung für ihren Wohnungsmarkt befürchten. Zunächst ist die Genehmigung des Vermieters einzuholen, auch wenn im Mietvertrag bereits die Untervermietung erlaubt wurde. Ansonsten kann es zu Geldstrafen oder sogar zur Wohnungskündigung für den Gastgeber kommen.

Quelle: Frankfurter Rundschau, Focus-online