Geposted 29.11.2017

#Wirtschaft #Deutschland

Neuschwanstein zwischen Marke und Sehenswürdigkeit

Eines der berühmtesten Schlösser der Welt steht nun vor Gericht. Es geht um den Markennamen Neuschwanstein, Souvenirs und Geld.

Wird ein altes Urteil neu bekräftigt?

© Patryk Ko?mider/123RF

Ausschlaggebend war Bayerns Schritt das Schloss 2005 als deutschen Markennamen registrieren zu lassen und 2011 dasselbe auf EU-Ebene durchzusetzen. Selbstverständlich fand dieser Schritt bei den Verbandsmitgliedern keine Bestätigung, sodass bereits ein deutsches Gericht über den Fall Neuschwanstein verhandelte und sich letztendendes auf die Seite des Freistaats stellte. Unzufrieden mit diesem Urteil, reichte der Verein Klage am EuGh ein.

Wem gehört das Märchenschloss Neuschwanstein? Diese Frage muss jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGh) in einem Verfahren klären. Geklagt haben der Freistaat Bayern auf dessen Territorium sich das Schloss befindet und "Souvenir Geschenke Ehrenpreise e.V.", ein Verband von Handelsvertretern und Verkäufer im Souvenir-, Vereins-, Ehrenpreise- und Festartikelbereich. Seit nunmehr zehn Jahren streiten die beiden Kläger, wem das Schmuckstück Ludwig des II gehört.

Es geht um Geld, viel Geld, denn das Schloss ist seit einigen Jahren Aushängeschild Bayerns, dementsprechend nehmen die zahlreichen Souvenirshops einiges an Gewinn ein. Diesen wollen sich weder das Bundesland noch der Händlerverband entgehen lassen. Bayerns Finanzministerium argumentiert damit, dass auch der Freistaat für die Instandhaltung des Schlosses aufkommt und somit im Souvenirgeschäft eine Refinanzierungsmethode sieht.

Nicht der erste Streit dieser Art

Klagen dieser Art gab es schon mehrfach, beispielsweise in Köln oder Ulm. Beides Mal sollten waren die großen Kirchen zentraler Streitpunkt. Damals entschied das Bundespatentamt, dass es keinen Grundsatz gebe Kulturgüter als Markenname grundsätzlich auszuschließen. In der Folge wurde eine stilisierte Grafik der Front des Kölner Doms patentiert. Das neue Urteil, welches heute gefällt wird, ist also ein interessantes, wenn es um die Frage zwischen Vermarktung und kulturelles Erbe geht.

Andere Artikel vorgeschlagen vom Autor